Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marc Wetli – Fotograf · Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Marc Wetli – Fotograf (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen des Auftragnehmers. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Sorgfaltspflichten und Geschäftsgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Ohne anderweitige Vereinbarung liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeiten im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die berechtigten Interessen des Auftraggebers in guten Treuen zu wahren und insbesondere das Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers dort zu wahren, wo ihm Einblick gewährt wurde.
3. Urheberrecht
3.1 Allgemeines
Die Urhebernutzungsrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Fotografien (inkl. Entwürfe, Skizzen, Dias, JPG-Daten etc.; im Folgenden gesamthaft „Fotografien" oder „Bildmaterial" genannt) verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber anerkennt, dass es sich bei den gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Mit der Lieferung und vollständigen Bezahlung der Fotografien erwirbt der Auftraggeber eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im Rahmen des vereinbarten Auftrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Urheberschaft an seinen Fotografien in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
3.2 Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, aus der Offerte. Die Fotografien dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Solange nichts anderes vereinbart wird, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung auf die einmalige Verwendung im vereinbarten Kontext. Für jede weitere Verwendung sowie für jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Auftraggeber die schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers einzuholen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen an den Fotografien vorzunehmen. Veränderungen durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Fotografien des Auftragnehmers dürfen weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv in einem anderen Bild verwendet werden.
Der Auftragnehmer kann die für den Auftraggeber angefertigten Fotografien für Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) nutzen und – vorbehältlich anderweitiger Abmachungen – an Dritte lizenzieren. Exklusivrechte und Sperrfristen zugunsten des Auftraggebers müssen gesondert vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, den Auftraggeber als Referenz anzugeben.
3.3 Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von Fotografien des Auftragnehmers verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 80 % des Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.
4. Beizug Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (Assistenten/innen, Visagisten/innen, Stylisten/innen), deren Leistungen er für die Auftragsabwicklung benötigt, auf Rechnung des Auftraggebers beizuziehen. Die auf den Namen des Auftraggebers ausgestellten Rechnungen Dritter werden vom Auftragnehmer geprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und die Bezahlung von Rechnungen Dritter.
5. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Fotografien Dritter, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhält, kann der Auftragnehmer ohne ausdrücklichen Hinweis in guten Treuen davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten wider Erwarten Dritte Rechtsansprüche geltend machen, übernimmt der Auftraggeber alle Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten), und ersetzt dem Auftragnehmer allen daraus entstandenen Schaden. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung er lediglich als Vermittler aufgetreten ist, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen Dritter und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstandene Schäden. Im Falle technischer Probleme oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Bildqualität oder -anzahl beeinträchtigen, ist die Haftung auf den Wert des bezahlten Honorars beschränkt.
7. Pflichten des Auftraggebers beim Fotoshooting
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er ein Shooting weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten sowie auf eine Entschädigung von 50 % des vereinbarten Honorars.
Wenn der Auftraggeber die zu fotografierenden Personen oder Orte bezeichnet hat, obliegt es ihm, die Zustimmung der betreffenden Personen (Model Release) oder der berechtigten Personen am Aufnahmeort (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen. Sollten Dritte trotz erteilter Einwilligung Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, übernimmt der Auftraggeber sämtliche Kosten zur Abwehrung dieser Ansprüche (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).
Fotografien des Auftragnehmers dürfen nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
8. Honorar
8.1 Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenfrei.
8.2 Honorarberechnung
Das Honorar bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder wird fix vereinbart (Budget). Die Details sind in einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt. Das Honorar ist zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer geschuldet.
Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens 50 % der Produktionskosten.
Zur Ausführung des Auftrages erforderliche Kosten und Auslagen (Honorare für Hilfspersonen und Modelle, Ausrüstungsmieten, Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Aufwändige Montagen und Retouchen werden, wenn nicht in der Offerte ausgewiesen, separat verrechnet. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen, Retuschen etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an, die sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung berechnet.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
8.3 Mehraufwand
Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber notwendigen Mehraufwand aufgrund veränderter Umstände und Vorgaben rechtzeitig bekannt. Der Mehraufwand wird in der Abrechnung ausgewiesen.
8.4 Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Wird ein Auftrag umfangmässig reduziert oder annulliert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit sowie darüber hinaus:
- auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten;
- auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden;
- das Recht, bei vollständiger Annullierung seine bisherige Arbeit anderweitig zu verwenden.
8.5 Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei fehlender Angabe gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber automatisch – auch ohne Mahnung – im Verzug. Der Auftragnehmer behält sich vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. einzufordern.
8.6 Mehrwertsteuer
Alle Offerten sowie Honorar- und Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allfälliger weiterer gesetzlich geschuldeter Abgaben.
9. Eigentumsvorbehalt
Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
10. Reklamationen
Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
11. Beendigung der Zusammenarbeit
Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Aufträge im Dauerverhältnis können von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, unter gleichzeitiger Abgeltung aller bis zur ordentlichen Beendigung verrechenbaren Aufwendungen. Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von Marc Wetli.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern; neue AGB werden auch für bestehende Vertragsverhältnisse unmittelbar wirksam.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Küsnacht ZH).